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Börse

Auf der Aquarienbörse dürfen nur Tiere und Pflanzen angeboten werden, die in Aquarien und Terrarien gepflegt werden, sowie deren Eier und Samen, wenn ihre Haltung oder der Handel mit ihnen nach der Tier-, Arten- und Naturschutzgesetzgebung nicht verboten ist.
Es dürfen nur Tiere aus eigener Nachzucht angeboten werden.
Die Gattung und ggf. Art der angebotenen Aquarientiere muss in der Anlage der Börsenanmeldung gesondert aufgeführt werden.
Nicht erlaubt ist das Anbieten von Tieren und Pflanzen, die speziell für den Verkauf auf der Börse erworben wurden und von im Handel erhältlichem Futter jeglicher Art, sowie aus der Natur entnommenem Lebendfutter.

ACHTUNG ANBIETER VON REPTILIEN

  1. Grundsätzlich dürfen terrestrische Amphibien und Reptilien nur für einen Tag angeboten werden.
  2. Aus diesem Grund werden wir Sie mit Ihrem Angebot so einteilen, dass jede Tierart nur an einem bestimmten Tag präsentiert wird.
  3. Beispiel: Sie melden an: Königspythons, Kornnattern und Geckos. Dann würden Sie z.B. am Freitag Königspythons, am Samstag Kornnattern und am Sonntag die Geckos anbieten.

Alle Anbieter müssen die erforderlichen Kenntnisse über die tier- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen besitzen, der Nachweis des entsprechenden VDA Sachkundenachweises ist wünschenswert.
Die tierschutz- und artenschutzrechtlich vorgeschriebenen Dokumente sind mitzuführen.

Fisch & Reptil

Projektleitung:

Manuela Schabla

Michaela Hohenstein

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